Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall
Was gibt es Ärgerlicheres, als wenn der Flug Verspätung hat oder komplett ausfällt? Die schönste Jahreszeit, die Urlaubs- und Reisezeit, wird zur Wartezeit, Frust und Hilflosigkeit kommen auf. Das müssen Sie so nicht hinnehmen. Es gibt klare Regelungen, mit deren Hilfe Sie sich im rechtlichen Rahmen zur Wehr setzen und Ihr Recht als Fluggast einfordern können.
Fluggastrechte laut Verordnung 261/2004
Die EU-Passagierrechte, also die Fluggastrechte für alle Flüge in die EU oder aus der EU, sind klar geregelt in der Verordnung 261 von 2004. Das Europäische Parlament und der Rat haben diese am 11. Februar 2004 ins Leben gerufen, um die Rechte der Fluggäste zu stärken. Laut Verordnung können Sie Betreuungsleistungen und Entschädigungszahlungen einfordern.
Erfüllung der Kriterien
Sie müssen eine bezahlte und bestätigte Buchung vorliegen haben, die regulär oder mit Bonusmeilen bezahlt wurde. Es darf kein Ticket mit Sonderpreis sein wie zum Beispiel ein Mitarbeiter-Rabatt. Stellen Sie auch sicher, dass Sie sich rechtzeitig zur Abfertigung am Check-In-Schalter einfinden, spätestens 45 Minuten vor der Abflugzeit. Auch die Ursache der Verzögerung oder des Ausfalls ist entscheidend. Das kann Vogelschlag sein, ein technischer Defekt oder die Kollision eines Treppenfahrzeugs mit dem Flugzeug. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Slots, Streiks, extremen Wetterlagen oder hohen Sicherheitsrisiken aufgrund von politischer Instabilität oder Terrordrohungen oder Naturkatastrophen entfällt Ihr Recht auf Schadensersatz.
Die 3 typischen Fälle
Grundlegend gibt es drei Fälle, die eintreten können. Es kann dazu kommen, dass Sie als Passagier aufgrund von Überbuchung nicht befördert werden. Die weitaus häufigeren Szenarios, die leider oft in der Realität am Flughafen eintreffen, sind die Annullierung des Fluges oder eine Verspätung. Empfohlen wird, dass Fluggäste sämtliche Nachweise wie Quittungen für Hotelrechnungen zum Einreichen bei der Airline aufbewahren.
Sie haben folgende Rechte bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung:
- eine alternative Beförderung oder Rücktritt von der Reise,
- Entschädigungsleistungen entsprechend der Kilometer-Zahl der Flugstrecke
- und Betreuungsleistungen entsprechend der Wartezeit.
Im Fachjargon erhalten Sie also eine so genannte Denied Boarding Compensation (DBC). Alternativ können Sie sich bei Überbuchung auch freiwillig melden und vom Flug zurücktreten, fachlich auch Voluntary Denied Boarding (VDB) genannt. Hier erhalten Sie innerhalb von einer Woche die Erstattung des Tickets für nicht angetretene Reiseabschnitte und Ihnen steht neben Betreuungsleistungen der Rückflug zum ersten Abflugort oder eine alternative Beförderung zum Endziel zu.
Annullierungen und Verspätungen
Auch bei Annullierungen haben Sie sowohl Anspruch auf Betreuungsleistungen entsprechend der Wartezeit, Entschädigungszahlungen abhängig von der Kilometerzahl der Flugstrecke sowie das Recht auf eine alternative Beförderung. Ab 5 Stunden können Sie auch ganz von der Reise zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Airline mindestens 2 Wochen vorher den Ausfall des Fluges bekannt gegeben hat.
Bei Verspätungen (Delays) haben Sie genauso Anspruch auf Betreuungsleistungen und ggf. eine Hotelunterbringung. Bei 5 Stunden Verspätung können Sie sich die Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen. Darüber hinaus haben Sie ein Anrecht auf Entschädigungszahlungen.
Konkret heißt das, dass die entsprechende Airline bei Ausfall für eine Ersatzbeförderung sorgen oder Ihnen bei Rücktritt den Ticketpreis erstatten muss. Mit Entschädigungsleistungen ist gemeint, dass Sie zwischen 250 und 600 Euro erhalten, abhängig von der Flugstrecke zu Ihrer Destination und der verspäteten Ankunftszeit am Zielflughafen. Bis 1500 km erhalten Sie 250 Euro, ab 1500 bis 3500 km stehen Ihnen 400 Euro zu und ab 3500 km dürfen Sie 600 Euro einfordern.
Die Betreuungsleistungen dagegen richten sich nach der Wartezeit, die abhängig von der verspäteten Abflugzeit sind. Bei einer Flugstrecke bis 1500 km erhalten Sie ab 2 Stunden Verspätung Betreuungsleistungen. Für Flugstrecken von 1500 bis 3500 km erhalten Sie ab 3 Stunden Verzögerung Betreuungsleistungen. Alles, was darüber liegt, muss mindestens 4 Stunden verspätet sein, um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Betreuungsleistungen sind Snacks, Mahlzeiten und Getränke, bei Übernachtung Transfer zum Hotel sowie Hotelunterbringung sowie zwei Telefongespräche oder zwei E-Mails (veraltet auch zwei Faxen oder zwei Telexe).
Glück im Unglück
Ist Ihr Flug maßgebend verspätet oder fällt dieser ganz aus oder können Sie aufgrund von Überbuchung nicht mehr mitfliegen, haben Sie laut einheitlich rechtlicher Regelung entsprechenden Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Entscheidend ist hierbei die Wartezeit, die Kilometerzahl, der Grund für die Verzögerung sowie die Erfüllung von Kriterien wie eine bestätigte Buchung.
Versuchen Sie, es also so zu sehen: Sie kommen später oder anders an Ihr Ziel, doch dafür erhalten Sie Gutscheine für Goodies oder Geldzahlungen.