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Am 23. September 2019 erschütterte die Meldung der Insolvenz, der Firma Thomas Cook die Reisebranche. Die finanzielle Schieflage des Unternehmens offenbarte sich mit einem Gesamtschuldenbestand von über 1,9 Milliarden britischen Pfund.

Welche Firmen sind von der Insolvenz betroffen?

Die Aufzählung der von der Insolvenz betroffenen Firmen klingt nach einem “Who is Who“ der Reisebranche. Neben Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Air Marin sind auch einige andere kleinere Zulieferer und Vermittler betroffen. Kritisch sieht es für die deutsche Tochtergesellschaft Condor aus. Sie hat einen Überbrückungskredit, hier sind 200 bis 380 Millionen Euro im Gespräch, beantragt, um Engpässe zu überbrücken und den Betrieb aufrecht zu erhalten. Dieser Kredit wurde vom Bund und den Ländern abgesegnet. Allerdings ist er aktuell noch bei der EU in Brüssel in Prüfung. Im Falle einer Nichtgenehmigung dürften die 200.000 Urlauber, die mit Condor geflogen sind, ebenfalls Probleme mit der Rückreise bekommen. Thomas Cook Urlauber werden seit dem 23. September 2019 ohnehin nicht mehr mitgenommen.

Was bedeutet die Insolvenz für die Reisenden?

Für viele Reisende war der Schock natürlich groß. Zum Teil saßen diese in den Hotels fest, die Thomas Cook noch nicht bezahlt hatte. Die Hoteliers wollten nun ihre Einnahmen sichern und berechneten bereits bezahlte Hotelkosten dem Gast ein zweites Mal. Dies ist natürlich ihr gutes Recht. Das Unverständnis der Touristen mag nachvollziehbar sein, doch auch für die Hoteliers wird die Insolvenz zum Problem. Rund 600.000 Urlauber sind von der Pleite des Reisegiganten betroffen. Davon waren zum Zeitpunkt der Insolvenz etwa 140.000 in aller Welt unterwegs.

Wie sollte ich als Reisender bei einer Insolvenz vorgehen?

Auf keinen Fall sollte auf eigene Faust Rückflug oder Unterkunft gebucht werden, wenn man das Geld zurückerhalten will. Denn die Versicherer geben vor, dass der Urlaub umgehend abgebrochen werden muss. Mit Glück findet sich die Reiseleitung vor Ort, doch viele mussten feststellen, dass mit der Insolvenz auch die Reiseleitungen oder Organisatoren nicht mehr auffindbar waren oder ordnungsgemäß arbeiten.

Die Thomas Cook Group plc war ein börsennotierter Tourismuskonzern mit Sitz in London

Die Thomas Cook Group plc war ein börsennotierter Tourismuskonzern mit Sitz in London – © pixabay

Bekomme ich mein Geld zurück oder kann ich den Reisepreis mindern?

Im Fall, dass sie niemanden mehr vorfinden, hilft nur der direkte Kontakt zur jeweiligen Reiseversicherung. Diese erstellt unter Umständen einen Leitfaden und reguliert gegebenenfalls auch die Kosten für den Urlaubsausfall. Eine Minderung des Reisepreises ist nicht möglich. Die erstatteten Kosten setzen sich aus den noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zusammen. Bereits erfüllte Leistungen können nicht berücksichtigt werden. Ob tatsächlich alle berechtigten Ansprüche seitens der Versicherung gedeckt werden, hängt vom Gesamtschaden der Insolvenz ab.

Diese ist im Fall Thomas Cook nur mit rund 110.000 Millionen Euro versichert. Der, laut Fachleuten, vorausgesagte Schaden dürfte bei dem Dreifachen liegen. Dies bedeutet, dass auch nur etwa ein Drittel der Schäden reguliert werden können. Sie sollten jedoch alle Kosten, die im Rahmen der Urlaubsreise nun zusätzlich entstehen, wie zum Beispiel Telefon- oder Schreibkosten mit einreichen. Eventuell werden diese ebenfalls angerechnet. Es werden übrigens nur Pauschalreisen reguliert. Individualreisen werden ebenso wenig erstattet wie reine Flugbuchungen. Die Kontaktdaten der zuständigen Versicherungsgesellschaft finden Sie auf dem Sicherungsschein, den sie mit der Buchung erhalten haben.

Trete ich meine kommende Reise an oder lieber nicht?

Dies sollten Sie in jedem Fall mit dem Reiseveranstalter abklären. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an das jeweilige Reisebüro oder an die Stelle, bei der Sie die Reise gebucht haben. In vielen Fällen dürften diese bereits über weiterführende Schritte informiert sein und Lösungen und Entscheidungen parat haben. Wie für den Urlauber vor Ort, gilt auch hier: In keinem Fall etwas selbst organisieren, sondern erst den richtigen Ansprechpartner finden. Sonst kann es passieren, dass Sie mit gepackten Koffern am Flughafen stehen und ihnen die Flugreise am Gate verweigert wird.

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